Geburtstag Heinrich Häberlin
Ab 1904 war er Nationalrat, ab 1905 Mitglied des Grossen Rates des Kantons Thurgau. Vier Jahre lang präsidierte er die FDP-Fraktion in der Bundesversammlung. 1920 wurde er in den Bundesrat gewählt und leitete bis 1934 das Justiz- und Polizeidepartement.
Häberlin hatte grossen Anteil an der Vereinheitlichung des Strafgesetzes. Prägend für seine Amtszeit waren insbesondere zwei vom Volk abgelehnte Gesetze zur Ausweitung des Staatsschutzes, die als Lex Häberlin I und II bekannt wurden. Sie sollten die bürgerlich-demokratische Staatsordnung vor extremistischen Einflüssen schützen, richteten sich aber im politischen Kontext der Zwischenkriegszeit vor allem gegen linke Gruppierungen.